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Weniger Einmischung aus Brüssel

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Die Europäische Kommission hat sich ihren Ruf als Krake hart erarbeitet. Wie kann man sie stoppen?

08.08.2016, von Hendrik Kafsack, Brüssel

© Reuters Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Idee, politische Entscheidungen nah am Bürger zu treffen, zum Kern seiner Amtszeit erklärt.

Das Bekenntnis zu weniger Einmischung in die Belange der Bürger gehört zum Standardrepertoire der europäischen Politik. In kaum einer Brüsseler Rede fehlt der Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip, das die EU-Politik verpflichtet, auf europäischer Ebene nur das zu regeln, was national oder regional nicht geregelt werden kann, weil es zu teuer wäre oder negative Folgen für die anderen Mitgliedstaaten hätte. Seit 1992 ist dieses Prinzip in den EU-Verträgen verankert. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Idee, politische Entscheidungen nah am Bürger zu treffen, zum Kern seiner Amtszeit erklärt. „Mehr Europa im Großen, weniger Europa im Kleinen“, heißt das bei ihm. Sogar eine Mannschaft von Amateurfußballern aus EU-Beamten und Lobbyisten läuft in Brüssel unter dem Namen „FC Subsi“ auf.

Hendrik Kafsack Folgen:

An der Wahrnehmung der Bürger hat das nichts geändert. Die Europäische Union bleibt für sie, diesseits wie jenseits des Ärmelkanals, ein Regulierungsmonster. Das ist teilweise unfair. In der Kommission hat mit Juncker ein Umdenken eingesetzt. Nicht ohne Grund klagen regelungsfreudige Beamte und Europaabgeordnete über mangelnde Auslastung. Andererseits hat die Kommission sich den Ruf als Krake, der sich immer mehr ins Leben der Menschen einmischt, hart erarbeitet. Regelungen wie das Glühbirnenverbot haben hier große Symbolwirkung. Schwerer wiegen Vorstöße zur Einführung der Frauenquote oder zum Bodenschutz, die eindeutig nicht auf EU-Ebene geregelt werden müssen.

Die Kommission kann Einwände leicht wegwischen

Der EU fehlt ein Mechanismus, um die Kommission ausbremsen zu können, wenn sie über das Ziel hinausschießt. Die Selbstbeschränkung der Juncker-Kommission ist nicht genug. Zu sehr ist die Kommission jahrzehntelang auf „mehr Europa“ geeicht worden. Vor kurzem erst erklärte ein Kommissar mit entlarvender Offenheit: „Wir überprüfen alle Vorschläge darauf, ob sie besser auf nationaler Ebene geregelt werden könnten - und finden einfach nichts.“ Deshalb war es ein wichtiger Schritt, als der britische Premierminister David Cameron Ende Februar als Zugeständnis für einen Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU die Einführung einer Roten Karte für die nationalen Parlamente durchsetzte. Hätten die Briten gegen den Brexit gestimmt, hätten die nationalen Parlamente künftig erstmals Vorstöße der Kommission blockieren können, die ihnen zu weit in die nationale Gesetzgebung eingreifen.

Bisher können sie der Kommission nur die Gelbe Karte zeigen. Die haben sie jüngst gegen den Vorschlag zur Entsenderichtlinie gezogen, mit dem die Behörde gegen das vermeintliche Sozialdumping durch Billigarbeiter aus (osteuropäischen) EU-Staaten vorgehen will. Die Gelbe Karte zwingt die Kommission zwar, sich mit den Einwänden der nationalen Parlamente auseinanderzusetzen. Einmal hat sie daraufhin auch einen Vorschlag zur Reform des Streikrechts zurückgezogen. Letztlich aber kann sie, wie soeben bei der Entsenderichtlinie, die Einwände leicht wegwischen.

Parlamente verlassen sich blind auf Regierungen

Will die EU nach dem Brexit-Votum ein Zeichen für mehr Bürgernähe und mehr demokratische Kontrolle in der EU geben, sollte sie daher die Rote Karte trotzdem in Kraft setzen. Damit ist es freilich nicht genug, denn bisher scheitert die Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips auch daran, dass die nationalen Parlamente ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen. Bundestag und Bundesrat haben seit Einführung der Gelben Karte 2009 nur etwas mehr als ein Dutzend Subsidiaritätsrügen erhoben. In keinem Fall erhielten sie die nötige Unterstützung von einem Drittel aller nationalen EU-Parlamente. Die Gelbe Karte gegen die Entsenderichtlinie war überhaupt erst der dritte „Verweis“ der Kommission.

Eine Hürde liegt darin, dass die Parlamente nach Vorlage eines Gesetzesvorschlags nur acht Wochen Zeit haben, die Rüge auszusprechen. Ein anderes Problem ist, dass sich die Parlamente meist blind auf „ihre“ Regierung verlassen, die im Ministerrat ohnehin über den Vorschlag abstimmt. Um die Rote Karte wirklich mit Leben zu erfüllen, müssten die Parlamente mehr Zeit bekommen für die Rüge. Sie müssten sich zudem selbst verpflichten, einen genaueren Blick auf die EU-Gesetzgebung zu werfen.

Um Vorbehalten der Opposition Gewicht zu verschaffen, könnte man außerdem darüber nachdenken, das Quorum für das Aussprechen einer Rüge in den Parlamenten zu senken, so dass etwa nur ein Drittel der Abgeordneten zustimmen muss. Unabhängig davon muss die EU die Klagemöglichkeiten der nationalen Parlamente stärken. Die EU-Verträge gestehen diesen zwar zu, nach der endgültigen Verabschiedung neuer Regeln Subsidiaritätsklage zu erheben. Da sie zugleich aber darauf verzichten, juristisch belastbare Kriterien für das Subsidiaritätsprinzip aufzustellen, läuft das Recht faktisch ins Leere.

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Die Rote Karte sollte daher nur der Anfang einer umfassenden Neuausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips sein. Weitere Änderungen müssen folgen, damit das Prinzip am Ende mehr ist als der Name einer Fußballmannschaft.

Quelle: F.A.Z.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/kommentar-weniger-einmischung-aus-bruessel-14376531.html?xtor=EREC-7-[Der_Tag_am_Mittag]-20160809&utm_source=FAZnewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter_FAZ_Der_Tag_am_Mittag

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